Impressum
Zwei Vorschriften, zwei Pflichtfelder. Eines davon ist heute leer, und dafür gibt es einen Grund.
Welche Felder das Gesetz verlangt
§ 5 DDG schreibt jedem Diensteanbieter einen festen Satz an Angaben vor: Name, ladungsfähige Anschrift, ein schneller elektronischer Kontaktweg sowie, falls vorhanden, Rechtsform, Vertretung und Registereintrag.
Bei redaktionell gestalteten Angeboten kommt § 18 Abs. 2 MStV hinzu. Verlangt wird dort zusätzlich ein Mensch, der beim Namen genannt ist, seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland hat und für den Inhalt geradesteht. Beide Vorschriften gelten hier, und beide Felder gehören auf diese Seite.
Warum das Feld leer bleibt
Die Gesellschaft, die dieses Angebot betreiben soll, ist noch nicht eingetragen. Eine verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV ist noch nicht bestimmt. Deshalb steht an beiden Stellen nichts.
Das ist eine Entscheidung, kein Versäumnis. Ein Firmenname ohne Registerakte, eine Anschrift ohne Briefkasten und ein Nachname ohne dazugehörigen Menschen wären keine Formalie, sondern eine Falschangabe in einem öffentlichen Pflichtfeld. Wer sich hier eine Person ausdenkt, kann sich in einer Tabelle genauso eine Zahl ausdenken. Ein leeres Feld ist uns lieber als ein erfundenes.
Was hier nachgetragen wird
Mit der Eintragung erscheinen an dieser Stelle: Firma und Rechtsform, die vollständige Anschrift der Geschäftsräume, die vertretungsberechtigte Person, das Registergericht samt Registernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern eine erteilt wurde.
Darunter folgt der Name der inhaltlich verantwortlichen Person mit ihrer Anschrift in Deutschland. Ein Datum am Fuß dieser Seite hält fest, wann die Angaben zuletzt geändert wurden.
Kontakt und Beanstandungen
Eine Adresse für Rückfragen und Beanstandungen wird gemeinsam mit den Anbieterangaben veröffentlicht und nicht vorher. Einen Kanal zuzusagen, den bislang niemand verantwortet, wäre dieselbe Art von Platzhalter.
Wie diese Domain arbeitet, welche Gewichte in die Bewertung eingehen und welche Größen ausdrücklich nicht gemessen sind, steht solange auf der Seite Redaktion und im Messverfahren unter /messverfahren/.